So oder so ähnlich urteilten die Richter am Europäischen Gerichtshof über die EU Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung.
Die Richtlinie „beinhaltet einen Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten, der sich nicht auf das absolut Notwendige beschränkt“, ist im PDF der Urteilsbegründung nachzulesen.
Das Urteil ist richtig, wichtig und überfällig. Nicht nur in Deutschland regt sich seit Jahren Widerstand gegen die Vorratsdatenspeicherung, die Regierung wurde jedoch nicht müde, auf die EU Richtlinie zu verweisen, und auf eine schnelle Umsetzung zu drängen. In jüngster Zeit roch man aber wohl den Braten, der am EuGh in der Röhre lag, und hielt sich mit Statements zurück.
Ein wichtiger Tag für Europa und alle Bürger (auch wenn es hier nicht um die Milliarden schwere Rettung von Staaten und Banken geht).
Datenspeicherung? Aber gerne, aber nicht ohne Anordnung durch Richter (möglichst nicht so schlampig wie bei Hausdurchsuchungen in schöner Regelmäßigkeit).