EUGH: Datenschutz ist mehr als ein Vermerk auf dem Papier

Die Richtlinie „beinhaltet einen Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten, der sich nicht auf das absolut Notwendige beschränkt“, ist im PDF der Urteilsbegründung nachzulesen.