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Nachdem im Oktober teils brisante Informationen auftauchten, welche Fülle an Daten bei Zahlungsvorgängen mit der Karte an Supermarktkassen etc. gespeichert werden, haben die Datenschutzbehörden nachgebessert – leider nur dürftig. Daten dürfen nur noch „einige wenige“ Tage statt wie bisher 1 Jahr gespeichert werden. Jetzt die Ausnahme von der Regel: Ausschließlich zur Missbrauchsbekämpfung gilt diese…