Neue Regeln für die Abwicklung von ec-Zahlungen

Nachdem im Oktober teils brisante Informationen auftauchten, welche Fülle an Daten bei Zahlungsvorgängen mit der Karte an Supermarktkassen etc. gespeichert werden, haben die Datenschutzbehörden nachgebessert – leider nur dürftig. Daten dürfen nur noch „einige wenige“ Tage statt wie bisher 1 Jahr gespeichert werden. Jetzt die Ausnahme von der Regel: Ausschließlich zur Missbrauchsbekämpfung gilt diese Frist nicht. Was aber ist Missbrauchsbekämpfung? Muss dazu ein konkreter Verdacht gegen eine Person vorliegen oder reicht es schon, Kunde eines Marktes zu sein, in dem häufig Missbrauchsfälle vorkommen? Schwammig und nichtssagend steht diese Aussage im Raum, die Zahlungsdienstleister, hier Intercard, reagieren entsprechend gelassen: Man käme mit den neuen Regeln „gut zurecht“.

Ich frage mich, ob man für diese „Neuregelung“ wohl nicht auch weniger Zeit hätte aufwenden können. Für die Kunden ändert sich jedenfalls erts Mal nichts – ob Daten im großen Stil gespeichert werden, man unter Missbrauchsverdacht steht oder nicht, erfährt man wie bisher nur nach vorheriger, schriftlicher Auskunft beim Zahlungsdienstleister.