Unschuldsvermutung ausgehebelt

Ich habe wirklich Angst. Ich fühle mich unwohl, ich surfe inzwischen mit äußerster Vorsicht. Und das wird sich verschlimmern, denn im Rahmen des Gesetzesentwurfs zu den neuen BKA-Sperrlisten sagt man der Unschuldsvermutung ade.

Kurz: Bereits der ungewollte Aufruf einer Seite die zu einem STOPP-Schild führt reicht aus um sich strafbar zu machen. Das BKA soll „Live“-Ermittlungen durchführen und so die Inhaber der IPs, die eine gesperrte Seite aufzurufen versuchen, direkt ermitteln können. Diese müssen dann beweisen, dass sie die gesperrte Seite nicht besuchen wollten, um an kinderpornographisches Material heranzukommen. Kann man dies nicht darlegen, gilt man als schuldig und kann mit 2 Jahren Gefängnis rechnen.

Ein paar einfache Gründe, sich schuldig im Sinne der n.v. Ankläger, also dem BKA, zu machen:

– Browser-Cache lädt Seiten voraus
– Links zu gesperrten Seiten in Kurz-URLs oder Ähnlichem
– Man kann nicht wissen welche Seiten man nicht mehr besuchen darf, da die Liste geheim ist
– Zombi-PCs steuern gezielt (Bt-Netze etc.) solche Seiten an
– versteckte Pixel-Iframes
– etc.

Jetzt kann man nur hoffen, dass das  Verfassungsgericht dieses Gesetz, alsbald es verabschiedet und in Kraft ist, schlucken wird – Kläger wird es wohl genügend geben.