Links zu Seiten die Links beinhalten zu Seiten die Links beinhalten die eventuell strafrechtlich relevante Inhalte haben..

Sorry, wegen dieser Überschrift, aber ich kann es einfach nicht kürzer beschreiben – nein, ich WILL es nicht kürzer beschreiben.

Der Fall „Wikileads“ – damit ging es los:

Zitat von Heise.de:

Für viel Wirbel hat die Veröffentlichung unter anderem der dänischen Sperrliste zum Blockieren von angeblichen kinderpornographischen Inhalten auf der Website von Wikileaks gesorgt. Inzwischen fand auch beim Besitzer der .de-Domain von Wikileaks, das sich als Sammelstelle für meist geheime Dokumente versteht, eine Hausdurchsuchung wegen dieser Inhalte statt.

Nun wurde eine weitere Hausdurchsuchung bekannt: Ein Blogger wurde Mitte Februar auf Anordnung des AG Pforzheim polzeilich bedrängt durchsucht, weil er einen Link auf einen Blog gesetzt hat, das wiederum auf Wikileads verlinkte, die wiederum die oben genannten Sperrlisten veröffentlichten.

Das Landgericht Karlsruhe musste über diese Entscheidung erneut entscheiden – und befand diese für RICHTIG. Die Hammer-Begründung (Sorry wegen diesem BILD-Style, aber mir platzt gleich was):

„Aufgrund der netzartigen Struktur des WORLD WIDE WEB ist jeder einzelne Link im Sinne der conditio-sine-qua-non-Formel kausal für die Verbreitung krimineller Inhalte, auch wenn diese erst über eine Kette von Links anderer Anbieter erreichbar sind“

Wie bitte?

Wie viele Links über Links dürfen es denn sein, damit ich verantwortlich bin? Muss ich jetzt quasi erst einmal mindestens alle Links einer Seite, auf die ich verlinke, nach verfolgen, und auf allen weiteren gefundenen Sites ebenfalls noch einmal nachforschen? Haben die den Knall nicht gehört?

Man bekommt fast den Eindruck, mit Hilfe dieser Sperrlisten, der Gerichte und mancher Richter will man eine ganz neue Art des Mundtot-machen erfunden haben – und setzt diese nun schon konsequent um. Nicht, dass ich mich arg an das Urteil des LG Hamburg aus 1999 erinnert fühle, dass dafür verantwortlich zeichnet, dass man heute noch auf etlichen Seiten sogenannte „Distanzierungen“ von „Fremdlinks“ findet. Es ist wirklich eine Schande, was in unseren Gerichten gerade passiert. Hausdurchsuchung – wegen so einem Link.

Ach, was das LG Karlsruhe noch von sich gab:

Zitat von Heise.de:

Zudem sei nach Ansicht des Landgerichts Karlsruhe durch das Setzen des Links ein Anfangsverdacht bezüglich des Besitzes von kinderpornografischen Darstellungen gegeben, der eine Beschlagnahmung der Computeranlage des Beschuldigten rechtfertige. Ein solcher Besitzerwerb sei bereits „mit dem automatischen Download in den Arbeitsspeicher, dem so genannten Cache, gegeben“

Ja, beschlagnahmt meinen Cache, da könnten böse Sachen drin sein. Eine Seite mit Link auf eine weitere mit Links (?) auf verbotene Inhalte, die ich mir niemals anschauen würde. Wenn es danach geht, freue ich mich auf die Beschlagnahmung sämtlicher Google- und anderer SuMa-Server in Deutschland und Durchsuchungen bei allen Beschäftigten dieser kriminellen Firmen, die Links auf Seiten setzen von denen […].  Und Redaktionen, Zeitungen, Webportale, unzählige Foren, Blogs.

Ich glaube ich starte eine Selbstanzeigewelle, denn wir alle machen uns strafbar – irgendwie bestimmt, wenn man dem LG Karlsruhe und AG Pforzheim folgt.

So, genug gekotzt, muss erst wieder was Essen.

PS: Fast hätte ich das Keyword „Satire“ eingefügt, bis mit wieder einfiel, dass das ja ernst gemeint ist.