Laut dem Blog c0t0d0s0.org ist es möglich dass die aktuellen „Neuberechnungen“ einem Papier aus dem Jahr 2008 entstammen.
Ein Bericht über die Höhe des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2010 (Siebenter Existenzminimumbericht) des Bundesministeriums für Finanzen geht eine Erhöhung auf 364 Euro hervor – der Bericht wurde 2008 verfasst (siehe c0t0d0s0.org).
Ein Zufall? Zufälle in der Politik und wenn es um Geld geht? Wohl eher nicht. Die sogenannte Neuberechnung musste ja nun auf Druck auch hoppla-hopp aus dem Ärmel geschüttelt werden. Niemand weiß so genau an welcher Realität dies gemessen wurde – an der heutigen jedenfalls nicht. Da liegt es nahe einfach die Zahlen aus 2008 zu übernehmen, geht schnell, kostet nix.
Das Bundesverfassungsgericht jedoch forderte eine Neuberechnung, transparent und den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG gewährleistend.