Nippel nein, Hitlergruß gerne

Wie inzwischen allseits bekannt sein dürfte, sperrt Facebook gerne und schnell sowohl alles, was nach weiblicher nackter Brust aussieht, als auch verdächtige Inhalte in Bezug auf Urheberrechtsverstöße oder IS Propaganda, etc. Also eigentlich alles, was aus Sicht des Amerikaners anstößig oder verboten sein könnte. Zudem wird als irischer Anbieter natürlich hier in der Irisches Recht eingehalten (werden müssen).

Nippel statt Nazis (c) Heute Show ZDF
Nippel statt Nazis (c) Heute Show ZDF

Was Facebook gerne vergisst: Mit dem Anbieten einer deutschen Platform und ansprechen deutscher Benutzer muss Facebook auch dafür Sorgen, dass deutsches Recht insb. im Bezug auf Straftaten eingehalten wird. Stichwort: Hitlergruß. Der Hitlergruß ist in Deuschland nach  § 86a und § 130 StgB strafbar: Volksverhetzung & Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Trotzdem lässt die Facebook Moderation zu, dass etwaige Inhalte entsprechend dargestellt werden. Es verstoße eben nicht gegen die hochgehaltenen „Gemeinschaftsstandards“.

Es entstehen daraus 2 Fragen:

  • Ist das Meinungsfreiheit?
  • Macht sich Facebook der Störerhaftung schuldig?

Ich bin kein Jurist, aber in Deutschland deckt die Meinungsfreiheit vieles ab – solange es nicht das Recht eines dritten beschneidet. Ich habe ein aktuelles Beispiel:

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Das führte (ja, FÜHRTe, ich weiß…) zu einer Meldung von mir. Facebook in gewohnt ignoranter Art:

Facebook gemeldeter Beitrag kein VerstoßErstens: Ist die „Fahrt nach Ausschwitz“ noch Meinungsfreiheit? Ich glaube nicht mehr, denn hier wird klar Ausländerfeindlichkeit geschürt und aufgerufen, Ausländer ins Arbeitslager zu bringen – mit dem „Endziel“ Vergasen. Das ist wohl die Intention des „Fahrers“. Vor Gericht, da bin ich mir sicher, könnte das noch heiß diskutiert werden. Schließlich findet hier nur ein Aufruf für die „Ausländer“ zum Einsteigen statt, die Fahrt geht nach Auschwitz – Kulturprogramm, sozusagen. Man darf also in diesem Punkt hoffen, das Gericht (Anzeigen werden gegen den Herren ja genügend schon vorliegen) wird sich hier nicht nicht um den Finger wickeln lassen, denn:

Der Hitlergruß ist definitiv eine Straftat / Volksverhetzung nach deutschem Recht. Das kann teuer werden. In dem Zusammenhang ist dann wohl auch die „Fahrt nach Auschwitz“ zu sehen.  Was bedeutet das nun für Facebook? Hier macht sich der Betreiber bei Nichtentfernung zum Zeitpunkt der Kenntnisnahme mitschuldig., so wie ich das einschätze. Ein ähnlicher Fall beschäftigte vor kurzem den EGMR. Da ging es um einen Kommentar auf einer Nachrichtenwebseite, der trotz Kenntnis des Betreibers nicht entfernt wurde – ein Kommentar, der „Hetze und direkte Drohungen gegen die körperliche Unversehrtheit von Personen“ beinhaltete.

Kurzum: Facebook sollte nicht nur aus moralischer, sondern wohl auch aus rechtlicher Sicht reagieren und Kommentare entfernen, die nicht nur offenbar moralisch daneben, dumm, hetzerisch etc. sind – sondern insbesondere jene, die gegen geltendes, deutsches Recht verstoßen. Immerhin wird in Europa angeboten. Ich hoffe, die aktuelle Debatte, insb. der Vorstoß von Heiko Maas, wird hier schnellstens dazu führen, dass die Meinungsfreiheit wie sie durch Facebook interpretiert wird, nicht mehr für Rechtsverstöße und braune Suppe missbraucht werden darf.

Siehe auch: indub.io

Nachtrag 31.08.: Zwischenzeitlich ließ die Polizei Sachsen verlauten, man möge keine Anzeigen mehr gegen „Gunnar“ aufgeben – der Sachverhalt werde bereits untersucht.

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Zudem hat sich Facebook umentschieden, das Video wurde gelöscht.

facebook_video_gunnar_gelöscht